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DiaboliC LAN AGB´s

1: Allgemeine Bestimmungen

a) Die Veranstaltungen des DiaboliC Teams dienen einem gemeinnützigen Zweck und sind nicht
gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.

b) Geldliche Überschüsse aus den Veranstaltungen kommen der Vorbereitung, Organisation und
Abhaltung weiterer Ähnlicher Veranstaltungen zu gute.

c) Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes den Ausschluss des Betreffenden
von dieser und weiteren Veranstaltungen vor.

2: Voraussetzungen zur Teilnahme an den Veranstaltungen

a) Jeder Teilnehmer muss das Alter von 18 Jahren erreicht haben.

b) Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekannt gegebenen Teilnahmebeitrag geleistet und kann
dies auch notfalls bestätigen.

c) Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick, min. 10m
TP-Kabel etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware
weiterhin zur Teilnahme nötig ist.

d) Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.

e) Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist
Folge zu leisten.

f) Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an
und akzeptiert diese hiermit.

3: Bestimmungen während der Veranstaltungen

a) Jeder Teilnehmer verpflichten sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen
diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer
aus gutem Grund, ohne Rückerstattung des Teilnehmerbetrages, auszuschließen.

b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keinen gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der
Veranstaltung nach zu gehen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie,
Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.

c) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt
besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter
Übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.

d) Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Alkohol-, und Rauchverbot. Dieses kann jedoch in
besonders gekennzeichneten Bereichen nur vom Veranstalter aufgehoben/abgeändert werden.

e) Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern,
Subwoofern ist nur auf Grund einer Genehmigung der Veranstalter erlaubt.

f) Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt
insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.

g) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich.

h) Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verfügungsstellung und Betrieb des
Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluss, Strom etc. als


Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.

i) Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen schnellst möglich nach
bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.

j) Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer entweder Übernachtung vor
Ort oder Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten.

4: Turniere und Preisvergaben

a) Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet sich die vor dem Turnier bekannt gegebenen Regeln einzuhalten.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.

b) Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse)
wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert.

c) Die Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die
Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.

d) Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.

5: Bestimmungen zum Abschluss der Veranstaltungen

a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung ordnungsgemäß
von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.)

b) Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.

c) Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder Ähnlichen Schaden an Computeranlagen der
Teilnehmer, welcher nicht direkt durch ihn hervorgeht, nicht belangt werden.

d) Der Teilnehmer erklärt sich dazu bereit, dass die dem Veranstalter vorliegenden persönliche Daten
an Partner der DiaboliC - LAN, sowie Dritte, weitergegeben werden können.

6: Gerichtsstand und Gültigkeit

a) Als Gerichtsstand für beide Seiten wird 31737 Rinteln vereinbart.

b) Sollte ein Paragraph oder Teile von ihm Ungültig sein, so wirkt sich dieses nicht auf die Gültigkeit
der anderen Paragraphen oder Passagen aus.


DiaboliC Vorstand im Mai 2005

 

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